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   BFH, 18.06.2001 - V R 24/01   

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https://dejure.org/2001,10983
BFH, 18.06.2001 - V R 24/01 (https://dejure.org/2001,10983)
BFH, Entscheidung vom 18.06.2001 - V R 24/01 (https://dejure.org/2001,10983)
BFH, Entscheidung vom 18. Juni 2001 - V R 24/01 (https://dejure.org/2001,10983)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Vermietung von Appartments - Steuerfreie Vermietungen - Steuerpflichtige Vermietungen - Rechtsmittelbelehrung - Unrichtige Rechtsmittelbelehrung - Kanzleiversehen - Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassungsfreie Revision - Willentliche Entscheidung

  • Judicialis

    UStG § 4 Nr. 12 Buchst. a Satz 1; ; FGO § 116; ; FGO § 115 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2; ; GKG § 8; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 18.09.1997 - VII B 161/97
    Auszug aus BFH, 18.06.2001 - V R 24/01
    Vielmehr muss die Zulassung der Revision etwa dadurch zum Ausdruck kommen, dass in der Rechtsmittelbelehrung z.B. ausgeführt wird: "Die Revision wird wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen" (vgl. BFH-Beschluss vom 18. September 1997 VII B 161/97, BFH/NV 1998, 484).

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH (z.B. Beschlüsse vom 21. August 1996 I B 42/96, BFH/NV 1997, 189; in BFH/NV 1998, 484).

  • BFH, 21.02.1996 - VII B 215/95

    Zulassung einer Beschwerde durch Hinweis in den Urteilsgründen ohne dieses zur

    Auszug aus BFH, 18.06.2001 - V R 24/01
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. Beschlüsse vom 21. Februar 1996 VII B 215/95, BFH/NV 1996, 569, m.w.N., und vom 7. Mai 1996 VII B 76/96, BFH/NV 1996, 778) muss die Zulassung der Revision nicht ausdrücklich in die Urteilsformel aufgenommen werden, obwohl dies wegen der dadurch erreichten Rechtsklarheit wünschenswert ist.
  • BFH, 16.01.1996 - III S 3/95

    Beiordnung eines Rechtsanwalt als Maßnahme der Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 18.06.2001 - V R 24/01
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. Beschlüsse vom 21. Februar 1996 VII B 215/95, BFH/NV 1996, 569, m.w.N., und vom 7. Mai 1996 VII B 76/96, BFH/NV 1996, 778) muss die Zulassung der Revision nicht ausdrücklich in die Urteilsformel aufgenommen werden, obwohl dies wegen der dadurch erreichten Rechtsklarheit wünschenswert ist.
  • BFH, 21.08.1996 - I B 42/96

    Irrtümlich falsche Rechtsmittelbelehrung eines Beschlusses

    Auszug aus BFH, 18.06.2001 - V R 24/01
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH (z.B. Beschlüsse vom 21. August 1996 I B 42/96, BFH/NV 1997, 189; in BFH/NV 1998, 484).
  • BFH, 25.08.1999 - X R 95/98

    Rechtsbehelfsbelehrung; Zulassung der Revision

    Auszug aus BFH, 18.06.2001 - V R 24/01
    Eine Rechtsmittelbelehrung, die dem Urteil durch Kanzleiversehen beigefügt wird, und nach der ohne Hinweis auf eine willentliche Entscheidung des FG die Revision als zulässig benannt wird, ist keine Zulassung i.S. von Art. 1 Nr. 5 BFHEntlG (vgl. BFH-Beschluss vom 25. August 1999 X R 95/98, BFH/NV 2000, 441).
  • BFH, 07.05.1996 - VII B 76/96
    Auszug aus BFH, 18.06.2001 - V R 24/01
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. Beschlüsse vom 21. Februar 1996 VII B 215/95, BFH/NV 1996, 569, m.w.N., und vom 7. Mai 1996 VII B 76/96, BFH/NV 1996, 778) muss die Zulassung der Revision nicht ausdrücklich in die Urteilsformel aufgenommen werden, obwohl dies wegen der dadurch erreichten Rechtsklarheit wünschenswert ist.
  • BFH, 26.08.1999 - X B 58/99

    Kurzfristiger Antrag auf Terminsverlegung

    Auszug aus BFH, 18.06.2001 - V R 24/01
    Eine Rechtsmittelbelehrung, die dem Urteil durch Kanzleiversehen beigefügt wird, und nach der ohne Hinweis auf eine willentliche Entscheidung des FG die Revision als zulässig benannt wird, ist keine Zulassung i.S. von Art. 1 Nr. 5 BFHEntlG (vgl. BFH-Beschluss vom 25. August 1999 X R 95/98, BFH/NV 2000, 441).
  • BFH, 21.06.2002 - VII S 14/02

    PKH; unzulässiges Rechtsmittel wegen fehlerhafter Rechtsmittelbelehrung

    Da die Zulassung stets ausdrücklich durch besondere Entscheidung des FG erfolgen muss, reicht es für die Annahme, das FG habe die Revision zugelassen, nicht aus, dass dem Urteil eine Rechtsmittelbelehrung beigefügt ist, die von der Zulässigkeit der Revision ausgeht, ohne dass das FG sonst ausdrücklich zu erkennen gegeben hat, dass es mit dieser Rechtsmittelbelehrung die Revision durch besondere Entscheidung aus einem der in § 115 Abs. 2 FGO genannten Gründen zulassen will (vgl. Senatsbeschluss vom 18. September 1997 VII B 161/97, BFH/NV 1998, 484, und BFH-Beschluss vom 18. Juni 2001 V R 24/01, BFH/NV 2001, 1581).
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